Zur Klärung der geeigneten Vorgehensweise gehört auch die Prüfung,
ob eine Vereinbarung oder ein aussergerichtliches Schlichtungsverfahren
möglich ist. Dies ist nicht in jedem Fall möglich.
Besteht die
Aussicht auf eine Vereinbarung oder eine gütliche Lösung, kann
dies ein zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren ersparen.